Die Beschwerdeführenden würden in ihrer Beschwerde stets den ländlichen Charakter der Gemeinde Mattstetten hervorheben. Bei der Betrachtung der Gemeinde Mattstetten entstehe in Bezug auf die Einfriedungen kein einheitliches Bild: es gebe niedrige Einfriedungen, hohe Zäune, massive Einfriedungen, Einfriedungen mit Sträuchern oder keine Einfriedungen. Diese Vielfalt erkläre sich unter anderem auch dadurch, dass das GBR der Gemeinde Mattstetten einzig für das Dorfschutzgebiet spezifische Bestimmungen für Zäune vorsehe.