b) In ihrer Beschwerdeantwort bringt die Beschwerdegegnerschaft vor, in der Gemeinde Mattstetten und auch im besagten Quartier bestehe keine einheitliche Gestaltung, welche das Erscheinungsbild bestimme. Das Mittelmass der Umgebung werde nicht gestört. Das Bauvorhaben befinde sich ausserhalb des Dorfschutzgebiets und bei den Zäunen in der Umgebung bestehe eine überaus grosse Vielfalt. Die Beschwerdeführenden würden in ihrer Beschwerde stets den ländlichen Charakter der Gemeinde Mattstetten hervorheben.