Bauerngärten sowie ihre traditionellen Einfassungen seien zu erhalten und entsprechend in die Umgebung zu integrieren. Die geplante, kahle und trostlose Sichtschutzwand über 15.00 m Länge und 1.80 m Höhe erfülle diese Vorgabe nicht nur nicht, sondern laufe dieser geradezu diametral zuwider. Typische Einfriedungen seien hüfthohe Steinmauern oder Gartenzäune, aber nicht eine mannshohe Holzwand. Das Bauvorhaben erziele keine gute Gesamtwirkung und es beeinträchtige das bestehende Orts- und Landschaftsbild.