Es sei nicht bekannt, ob dort keine vergleichbaren Sichtschutzwände bewilligt worden seien oder ob die jeweiligen Grundeigentümer von selbst eine passende Aussenraumgestaltung gewählt hätten, welche eine gute Gesamtwirkung ergebe. Die Gestaltung dieser Siedlung zeige jedenfalls, dass in der Einfamilienhauszone die Gestaltungsvorschriften der Dorfschutzzone zum Erhalt des allgemeinen ländlichen Charakters der Gemeinde Mattstetten mit ihren schönen Bauerngärten zumindest als Orientierungshilfe beigezogen und berücksichtigt worden sei.