Grundstücksgrenzen meist nicht durch Bauten erkennbar seien oder abgegrenzt würden. Allfällige Abgrenzungen seien durch eine natürliche Gestaltung in Form von kleinen Baumgruppen, Büschen oder Hecken geprägt. Diese grundsätzlich offene und durch lichte Bepflanzung geprägte Gestaltung sei nicht nur im Dorfschutzgebiet vorhanden, sondern auch in der östlichen Einfamilienhaussiedlung, welche ebenfalls zur Einfamilienhauszone gehöre. Es sei nicht bekannt, ob dort keine vergleichbaren Sichtschutzwände bewilligt worden seien oder ob die jeweiligen Grundeigentümer von selbst eine passende Aussenraumgestaltung gewählt hätten, welche eine gute Gesamtwirkung ergebe.