Dieses zeichne sich durch einen grosszügigen Bauerngarten aus und gehöre zum Dorfschutzgebiet. Auch die weitere Umgebung sei von Bauerngärten geprägt, es seien keine Sichtschutzwände vorhanden, wie sie vorliegend geplant sei. Vielmehr sei das Ortsbild durch offene Gärten geprägt, deren 3 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 32-32d N. 5 4 Baureglement der Einwohnergemeinde Mattstetten vom 3. Dezember 2020 (genehmigt durch den Kanton am 26. Ja- nuar 2022)