an der Grenze der beiden Parzellen begrüssen. Es sei aber zentral, dass der ländliche Charakter der Gemeinde Mattstetten und insbesondere der direkten Umgebung erhalten bleibe und die Abtrennung der Grundstücke diesem Charakter entsprechend umgesetzt werde. Der geplante Zaun entspreche diesen Anforderungen nicht und sei in seinem Erscheinungsbild in Bezug auf die Querlatten und die Farbe ein Fremdkörper in der Umgebung. In der näheren Umgebung sei das Bauernhaus an der K.________strasse 27, rund 80 m vom Bauvorhaben entfernt, zu nennen. Dieses zeichne sich durch einen grosszügigen Bauerngarten aus und gehöre zum Dorfschutzgebiet.