a) Die Beschwerdeführenden bringen vor, vorliegend sei der Beschwerdegegnerschaft eine ordentliche Baubewilligung erteilt worden, dies ohne dass das Baugesuch publiziert worden sei. Vielmehr sei das Verfahren für die Erteilung einer kleinen Baubewilligung gewählt worden. Die Verfahrensvorschriften für die Erteilung einer ordentlichen Baubewilligung seien nicht eingehalten worden, weshalb der Entscheid aufzuheben sei. Die Beschwerdegegnerschaft habe ihr Gesuch erneut einzureichen und dieses sei ordentlich zu publizieren.