3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. November 2023 die Abweisung der Beschwerde soweit darauf einzutreten sei. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Stellungnahme vom 20. November 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Verfügung der Baupolizeibehörde vom 11. September 2023 (recte: der Baubewilligung der Gemeinde Mattstetten). Zudem könne die subeventualiter beantragte Auflage, die Sichtschutzwand beidseitig zu begrünen, aufgenommen werden.