Eventualiter beantragen sie die Aufhebung der Baubewilligung und die Rückweisung der Akten zu einem neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde, subeventualiter die Anordnung der Auflage zur Baubewilligung, die Sichtschutzwand beidseitig zu begrünen. Sie machen insbesondere geltend, die Baubewilligung hätte nicht im Verfahren der kleinen Baubewilligung erteilt werden dürfen und das Bauvorhaben erziele keine gute Gesamtwirkung und beeinträchtige das bestehende Orts- und Landschaftsbild.