2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 11. September 2023 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter beantragen sie die Aufhebung der Baubewilligung und die Rückweisung der Akten zu einem neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde, subeventualiter die Anordnung der Auflage zur Baubewilligung, die Sichtschutzwand beidseitig zu begrünen.