1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Niederbipp vom 14. September 2023 wird aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Niederbipp zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen. 2. Die Vorakten gemäss Beilagenverzeichnis vom 25. Oktober 2023 gehen zurück an die Gemeinde Niederbipp. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 800.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung