Zudem muss die Beschwerdegegnerin neue Lärmschutznachweise einreichen. Diese Nachweise müssen anschliessend von der Gemeinde überprüft werden, wobei ihr empfohlen wird, sich dabei vom Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, unterstützen zu lassen. Weiter stellt sich die Frage, inwiefern der vorhandene Energienachweis mit den neuen Wärmepumpenmodellen noch aktuell ist, wobei in den Unterlagen für das Dreifachhaus noch gar kein Nachweis vorhandenen ist. Schliesslich ist zu prüfen, ob das Bauvorhaben mit den neuen Unterlagen noch einmal publiziert oder zumindest der betroffenen Nachbarschaft mitgeteilt werden muss.