Die Distanz zum Empfangsort variiert je nach Haus, beim Haus 3 beispielsweise beträgt diese Distanz gemäss dem mit Stellungnahme vom 24. Juli 2023 nachgereichten Situationsplan 11.75 m. Die Pegelkorrektur K1 beträgt gemäss Anhang 6 Ziff. 33 Abs. 1 Bst. d LSV6 in der Nacht 10 dB (nicht 2 dB wie in den Lärmschutznachweisen der Beschwerdegegnerin). Die Pegelkorrektur 2 ist üblicherweise mit «schwach hörbar» (2 dB) und die Pegelkorrektur 3 mit «nicht hörbar» (0 dB) auszufüllen.