d) Bevor eine Bewilligung der Wärmepumpenstandorte möglich ist, müssen diese daher in den zu bewilligenden Plänen klar definiert und dargestellt werden. Allerdings ist nicht nur der mit Stellungnahme vom 24. Juli 2023 nachgereichten Situationsplan mangelhaft, auch die bei gleicher Gelegenheit eingereichten fünf Lärmschutznachweise überzeugen nicht. Zunächst fällt auf, dass dafür ein Formular für den «Lärmschutznachweis von Kälteanlagen» verwendet wurde. Der für Wärmepumpen üblicherweise verwendete Lärmschutznachweis findet sich auf der Homepage der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz.5