c) Allerdings ergeben sich die Standorte der fünf Wärmepumpen auch aus dem von der Bauherrschaft mit Stellungnahme vom 24. Juli 2023 nachgereichten Situationsplan nicht eindeutig, die Standorte lassen sich auf diesem Plan bestenfalls erahnen. Auf den bewilligten Plänen (Grundriss- und Fassadenpläne) wurden die Wärmepumpen ebenfalls nicht eingezeichnet. Eine Korrektur dieser bewilligten Pläne drängt sich auch insofern auf, als diese nicht stringent zu sein scheinen. So scheint beispielsweise auf dem Plan «Fassaden / Schnitt A-A» die östliche der drei Wohneinheiten auf der Südfassade ca. 4.7 cm breit, auf der Nordfassade dagegen ca. 5.5 cm breit eingezeichnet zu sein.