2/6 BVD 110/2023/162 2. Wärmepumpen a) Die Beschwerdeführenden rügen in ihrer Beschwerde, die Positionierung der Wärmepumpen werde zwar im Schreiben der Bauherrschaft erwähnt, nicht aber im angefochtenen Bauentscheid. Daher müsse der Bauentscheid noch entsprechend ergänzt werden.