In der Stellungnahme vom 24. Juli 2023 zur Einsprache führte die Beschwerdegegnerin aus, die geplanten Wärmepumpen würden so installiert, dass diese gegen Süden gerichtet seien. Der Stellungnahme lag ein Situationsplan, technische Datenblätter der Wärmepumpe und fünf Lärmschutznachweise bei.3 Im angefochtenen Bauentscheid führte die Gemeinde Niederbipp in den Erwägungen aus, die Bauherrschaft habe den von den Einsprechenden geforderten Plan nachgereicht, auf dem die Standorte der Aussenaggregate der Wärmepumpen ersichtlich seien. Es werde festgestellt, dass die Aussenaggregate gegen Süden hin installiert würden.