2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 9. Oktober 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgenden Antrag: «Um dem Schreiben/Stellungnahme der Bauherrschaft verbindlich Rechtsgültigkeit zu verleihen, beantragen wir, dass die Ein- und Ausblasrohre der Wärmepumpenboiler nach Süden gerichtet, als integrierter Bestandteil der Baubewilligung in den Bauentscheid aufgenommen wird.» 1/6 BVD 110/2023/162