1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 3. Mai 2023 bei der Gemeinde Niederbipp ein Baugesuch ein für den Neubau von fünf Kleinhäusern auf den beiden Parzellen Niederbipp Grundbuchblatt Nrn. G.________ (Doppelhaus) und A.________ (Dreifachhaus). Die Parzellen liegen in der Wohnzone 2 klein (W2k). Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Entscheid vom 14. September 2023 erteilte die Gemeinde Niederbipp die Baubewilligung.