1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid mit teilweisem Bauabschlag und Wiederherstellung der Gemeinde Meiringen vom 29. August 2023 und die Verfügung des AGR vom 2. März 2023 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 1200.00 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 18 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21).