zukommt.14 Andererseits sprechen auch präjudizielle Gründe für eine vollständige Wiederherstellung. Der Bauherr, der sich nicht an die Baubewilligung hält oder ohne Baubewilligung baut, soll nicht besser gestellt werden als ein Bauherr, der die Baubewilligung einhält. Die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagenen Lamellenfilter an einzelnen Fenstern ändern nach dem Gesagten (E. 3) nichts an der materiellen Rechtswidrigkeit, weshalb damit dem öffentlichen Interesse an einer Wiederherstellung – entgegen der Argumentation der Beschwerdeführerin – nicht Genüge getan werden kann.