Im Hinblick auf die vorliegend zu beurteilenden Anpassungen an der Nordund Südfassade in Abweichung des mit Entscheid vom 31. Januar 2017 bewilligten Neubaus lässt sich aber immerhin festhalten, dass der damals bewilligte Neubau im Vergleich zum ursprünglichen Wohnhaus bereits weitgehende Änderungen des Erscheinungsbildes beinhaltete, insbesondere was die Fassadengestaltung und die Dachgestaltung anbelangt.