Aus den angepassten Plänen mit Revisionsdatum vom 4. Mai 2023 gehe hervor, dass auf beiden Fassaden bei einzelnen Fenstern nachträglich die Holzschalung durchgezogen werden solle. Mit den geplanten Änderungen werde zwar die Fensterfläche geringfügig verkleinert, die Gesuchstellerin betreibe damit aber lediglich kosmetische Massnahmen und führe die Fassaden nicht in den bewilligten Zustand zurück. Man halte daher an der Verfügung vom 2. März 2023 vollumfänglich fest.