Es scheint als würde die Gesuchstellerin im vorliegenden Fall die Gestaltungsgrundsätze zu Artikel 24c RPG anwenden wollen, werden doch unter dem Thema Fassaden Verglasungen mit Lamellenfilter als bewilligungsfähige Elemente zur Belichtung aufgeführt. Hierzu sei erwähnt, dass solcher Arten von Verglasungen fast nur bei Ökonomieteilen in Bauernhäusern zum Zuge kommen, da diese Gebäudeteile oftmals über keine oder nur eine geringfügige Befensterung verfügen. Mit solchen Lamellenfiltern kann das Erscheinungsbild der ursprünglichen Baute gewahrt werden. Vorliegend trifft dies jedoch nicht zu, da es sich um ein reines Wohnhaus handelt.»