Die Gesuchstellerin unterbreitet den Verbesserungsvorschlag, sowohl die Schrägfenster wie auch die nicht bewilligten Fensterflächen mit einer horizontalen Lamellenschalung abzudecken, zwischen den einzelnen Lamellen maximal 4 cm Abstand. Auch der untere Teil der beiden Fenster im Obergeschoss soll mit derselben Lamellenabdeckung horizontal abgedeckt werden. Das Abdecken von einzelnen Fensterflächen mit einem Lamellenfilter führt zu keiner besseren Wahrung des ursprünglichen Erscheinungsbildes des Wohnhauses.