4. Gegen den Bauentscheid vom 29. August 2023 reichte die Beschwerdeführerin am 29. September 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der Bauentscheid vom 29. August 2023 sei soweit Bauabschlag und Wiederherstellung betreffend aufzuheben und die Baubewilligung für Nord- und Südfassade sei zu erteilen. Zudem sei die Verfügung des AGR vom 2. März 2023 aufzuheben.