3. Nach einem Verbesserungsvorschlag / einer Projektanpassung der Beschwerdeführerin zur Nord- und Südfassade vom 9. Mai 2023 und trotz mündlicher Aussage des Bauinspektors des AGR, wonach an der Verfügung vom 2. März 2023 festgehalten werde, erteilte die Gemeinde mit Bauentscheid vom 13. Juni 2023 die Baubewilligung für das gesamte Vorhaben entsprechend der eingereichten Projektanpassung. Nach einer vorsorglichen aufsichtsrechtlichen Intervention des Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli mit Schreiben vom 22. Juni 2023 verfügte die Gemeinde am 30. Juni 2023 die Aufhebung des Bauentscheids vom 13. Juni 2023 und die Wiederaufnahme des Baubewilligungsverfahrens.