RPG für f) Einbau eines Dachflächenfensters und für die vertikale statt horizontale Balkonverschalung mit den Nebenbestimmungen, wonach sämtliche Dachflächenfenster das Maximalmass 0.78 x 0.98 Meter aufweisen dürfen und mit dem Bauentscheid zwingend eine Frist anzusetzen ist, bis wann diese Teile des geplanten Bauvorhabens, d.h. die Anpassung der Dachflächenfenster und des Balkons zu realisieren sind (Ziff. 3). Für folgende Teile des nachträglichen Baugesuchs verweigerte das AGR schliesslich die Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG (Ziff. 2): d) Änderungen der Nordfassade, e) Änderungen der Südfassade (mit Ausnahme Balkongestaltung).