1. Am 31. Januar 2017 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Abbruch des bestehenden Wohnhauses inkl. Nebengebäude und den Neubau eines Wohnhauses mit Autoabstellplätzen auf der Parzelle Meiringen Gbbl. Nr. E.________ in der Landwirtschaftszone. Am 21. Januar 2018 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung «Verschieben des Gebäudes um 5.00 m nach Südosten».