Die Kostennote der Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers beläuft sich auf CHF 2256.10 (inkl. Mehrwertsteuer) und gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Beschwerdegegner und die Gemeinde haben dem Beschwerdeführer somit einen Parteikostenersatz von je CHF 1128.05 zu bezahlen. III. Entscheid 1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Bauentscheid der Gemeinde Toffen vom 13. Mai 2022 aufgehoben. Die Sache geht zurück an die Gemeinde Toffen zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinn der Erwägungen. 2. Die Beschwerdegegner haben Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 600.– zu bezahlen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag.