Zudem kann auf den Situationsplan nicht verzichtet werden.34 Dieser ist auf der Grundlage von aktuellen Daten der amtlichen Vermessung zu erstellen und von der Nachführungsgeometerin oder dem Nachführungsgeometer zu beglaubigen (vgl. Art. 12 Abs. 1 BewD).35 Auf dem Situationsplan sind die gemäss Art. 13 BewD verlangten baupolizeilichen Angaben einzutragen, im vorliegenden Fall insbesondere die Lage und Grundfläche der Anlage sowie ihre Abstände von Strassen und benachbarten Grundstücken (vgl. Art.