c) Im neuen Verfahren wird die Gemeinde den Beschwerdegegnern Gelegenheit geben, das Baugesuch zu vervollständigen und zu verbessern. Die Beschwerdegegner sind insbesondere aufzufordern, ein begründetes Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstandes und des Grenzabstandes einzureichen bzw. ein Näherbaurecht beizubringen. Zudem haben sie die für die Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Baugesuchspläne einzureichen. Sobald die verbesserten Baugesuchsunterlagen vorliegen, ist das Baugesuch zu veröffentlichen.