Eine aussen aufgestellte Luft-Wasser- Wärmepumpe gilt jedoch nicht als Kleinbaute im Sinn von Art. 3 BMBV31, weshalb wohl das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden muss.32 Es ist nicht Sache der BVD, die Baugesuchsunterlagen vervollständigen zu lassen, das Baugesuch bekannt zu machen und das vervollständigte Baugesuch als erste Instanz zu beurteilen. Die Streitsache erweist sich daher als nicht entscheidreif. Der angefochtene Entscheid vom 13. Mai 2022 ist daher aufzuheben und die Sache wird an die Gemeinde zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen und zur neuen Entscheidung zurückgewiesen.