Offen ist auch, ob die neue Terraingestaltung mit Stützmauer bzw. Böschungssicherung mit Blocksteinen baubewilligungspflichtig ist und einer Absturzsicherung bedarf. Diese Frage kann aufgrund der vorhandenen Baugesuchsunterlagen nicht beurteilt werden (vgl. Erwägung 5). Abgesehen davon ist es fraglich, ob die Gemeinde zu Recht das vereinfachte Verfahren der kleinen Baubewilligung durchgeführt hat (vgl. Art. 32b BauG i.V.m. Art. 27 Abs. 1 BewD). Das ordentliche Baubewilligungsverfahren mit Publikation des Baugesuchs 25 SIA 358, Ziff. 2.1.1 26 SIA 358, Ziff. 2.1.2 27 SIA 358, Ziff. 2.1.4 28 Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 72 N. 8.