d) Die Beschwerdegegner haben offenbar im Zusammenhang mit der Installation der Wärmepumpe Änderungen an der Terraingestaltung vorgenommen und insbesondere eine Böschungssicherung erstellt. Ob es sich dabei um eine Stützmauer – gemäss Duden eine Mauer, die einen von der Seite einwirkenden Druck von Erdmassen aufnehmen soll – oder um eine Böschungssicherung mittels Blocksteinen handelt, bzw. ob mit den beiden unterschiedlichen Bezeichnungen das Gleiche gemeint ist, ist nicht entscheidrelevant. Sowohl die Stützmauer als auch die Blocksteinmauer dienen der Böschungssicherung und können je nach konkreter Situation und Ausgestaltung baubewilligungspflichtig oder baubewilligungsfrei sein. Die