Ein entsprechendes Ausnahmegesuch fehlt. Auch der erforderliche Grenzabstand gegenüber der Liegenschaft Toffen Grundbuchblatt Nr. T.________ scheint aufgrund der Baugesuchsunterlagen nicht eingehalten zu sein, beträgt er doch herausgemessen bloss circa 4 m. Es ist deshalb entweder eine Ausnahmebewilligung nach Art, 26 BauG oder ein Näherbaurecht der Eigentümerinnen und Eigentümer des fraglichen Grundstücks erforderlich. Weder das eine noch das andere liegt vor. 5. Stützmauer