f) Die Baugesuchsunterlagen, die die Beschwerdegegner eingereicht haben, sind rudimentär. Abgesehen vom Baugesuchsformular und den beiden Zustimmungserklärungen bestehen sie lediglich aus einem Ausdruck aus dem Geoportal des Kantons Bern, einer Visualisierung, dem technischen Datenblatt der vorgesehenen Anlage sowie dem Lärmschutznachweis. Ein Situationsplan im Sinn von Art. 12 BewD, der die gemäss Art. 13 BewD verlangten baupolizeilichen Angaben enthält, im vorliegenden Fall insbesondere die Abstände der Anlage