Der ÜO K.________ lässt sich entnehmen, dass es sich dabei im Wesentlichen um die Erschliessungsstrasse Ost mit Anschluss an die J.________strasse handelt, die nach Erstellung zu Eigentum und Unterhalt an die Einwohnergemeinde Toffen geht (vgl. Art. 3 Bst. c und 4 Abs. 3 Überbauungsvorschriften sowie Überbauungsplan). Daraus lässt sich schliessen, dass es sich beim Grundstück Nr. P.________ um eine dem Gemeingebrauch gewidmete Strasse im Sinn von Art. 13 Abs. 2 SG handelt. So oder anders handelt es sich dabei um eine öffentliche Strasse, weshalb gegenüber der Liegenschaft Toffen Grundbuchblatt Nr. P.________ ein Strassenabstand von 3.60 m einzuhalten ist.