d) Die Liegenschaft Toffen Grundbuchblatt Nr. P.________ (K.________strasse) steht zwar gemäss dem vom Beschwerdeführer eingereichten GRUDIS21-Auszug (noch) im Eigentum von Privatpersonen. Auf der Parzelle lastet jedoch ein Wegrecht zu Gunsten der Einwohnergemeinde Toffen. Dies deutet darauf hin, dass es sich bei der K.________strasse um eine Privatstrasse im Gemeingebrauch im Sinn von Art. 9 SG handelt. Die K.________strasse dient der Erschliessung mehrerer Grundstücke. Es lässt sich den Akten zwar nicht entnehmen, wann sie erstellt wurde, dies dürfte aber im Zusammenhang mit der Überbauung K.________ und damit nach 1998 erfolgt sein. Der ÜO K._____