Die Antwort, aus der sich ergab, dass ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden war, bekam er erst mit E-Mail vom 28. August 2023. Damals erhielt er zwar den Situationsplan und den dazugehörigen Fachbericht Immissionsschutz, es wurde ihm aber weder Einsicht in die Baubewilligungsakten gewährt, noch wurde ihm der Bauentscheid zugestellt, noch wurden seine Fragen zum Strassenabstand oder zur Stützmauer beantwortet. Der Beschwerdeführer hatte somit bestenfalls am 28. August 2023 Kenntnis von den wesentlichen Informationen erlangt, die zur Wahrung seiner Interessen erforderlich waren.