d) Die Information, dass ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden war, erhielt der Beschwerdeführer erst gestützt auf seine Anfrage an die Gemeinde vom 17. August 2023, mit der er sich erkundigte, ob und wenn ja wann das Baugesuch publiziert worden sei, und um Zustellung der Baugesuchsunterlagen sowie der Baubewilligung bat. Die Antwort, aus der sich ergab, dass ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt worden war, bekam er erst mit E-Mail vom 28. August 2023.