c) Es ist unbestritten, dass die Gemeinde dem Beschwerdeführer keine Mitteilung vom Bauvorhaben der Beschwerdegegner machte, weshalb sich dieser nicht als Einsprecher am Baubewilligungsverfahren beteiligen konnte. Ebenso wenig wurde ihm die kleine Baubewilligung vom 13. Mai 2022 eröffnet, weshalb sie für ihn vorerst keine Gültigkeit erlangen konnte. Diese Situation dauerte solange an, bis der Beschwerdeführer von der Baubewilligung Kenntnis erhielt. Erst ab diesem Zeitpunkt begann für ihn die Rechtsmittelfrist zu laufen.