Der Beschwerdeführer ist Eigentümer der Liegenschaft Toffen Grundbuchblatt Nr. N.________. Diese grenzt unmittelbar an die Liegenschaft der Beschwerdegegner. Als direkter Nachbar des Baugrundstücks steht er in einer besonders nahen Beziehung zur Streitsache und er ist davon mehr betroffen als die Allgemeinheit. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist bei unmittelbar angrenzenden Liegenschaften ein besonderes Berührtsein allein schon aufgrund der