3. Mit Eingabe vom 25. September 2023 reichte der Beschwerdeführer eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt die Offenlegung der Baugesuchsunterlagen und der Baubewilligung betreffend Wärmepumpe und Stützmauer. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, der Strassenabstand betrage lediglich circa 2.55 m. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Luftwärmepumpe seien auch eine Stützmauer und ein Podest erstellt worden. Die Stützmauer sei gestaffelt und weise insgesamt eine Höhe von circa 1.6 m bis 1.7 m auf, was deutlich höher sei als die baubewilligungsfreien 1.2 m. Zudem fehle eine Absturzsicherung.