Zudem baten sie um Zustellung sämtlicher Baugesuchsunterlagen sowie der Baubewilligung. Die Gemeinde antwortete am 28. August 2023 unter anderem, im damaligen Baubewilligungsverfahren sei die Zustimmung der direkt betroffenen Nachbarn auf der Nord- und Westseite eingeholt worden und der Fachbericht des Amts für Umwelt du Energie (AUE) sei positiv ausgefallen. Zur Information sende sie ihnen den Situationsplan und den Fachbericht des AUE. Frau B.________ und der Beschwerdeführer teilten der Gemeinde daraufhin mit E-Mail vom 30. August 2023 mit, die Baugesuchsunterlagen erschienen noch unvollständig.