22/24 BVD 110/2023/157 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Fraubrunnen vom 23. August 2023 sowie die Verfügung des AGR vom 30. Mai 2023 werden bestätigt. 3. Die Verfahrenskosten von CHF 1800.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.