c) Entgegen der Annahme des Beschwerdeführers hat der Bundesgerichtsentscheid vom 14. Februar 2023 die Beurteilung adaptiver – und nicht konventioneller – Antennen zum Gegenstand.73 Die Antennen wurden – genauso wie die vorliegenden Antennen – mittels «Worst-Case»- Betrachtung ohne Berücksichtigung eines Korrekturfaktors beurteilt. Mit Ausnahme der Fragen rund um den Korrekturfaktor hat das Bundesgericht in seinem Leitentscheid 1C_100/2021 vom 14. Februar 2023 bestätigt, dass die Bewilligung von adaptiven Antennen gemäss den aktuellen