Die aktuellen Anlagegrenzwerte seien zu hoch angesetzt und müssten deshalb entsprechend angepasst werden. Schliesslich verletzte auch die Privilegierung adaptiver Antennen das Vorsorgeprinzip, da die Strahlung nicht nur die Endnutzerin/den Endnutzer treffe, sondern alle Personen in der näheren Umgebung, die sich zwischen Antennen und Endgerät befinden. Zudem würden mehrere Studien darauf hinweisen, dass 5G schädlich Auswirkungen auf Mensch, Tier und Pflanzen habe. Verstärkt werde die schädliche Auswirkung durch die Pulsation und Variabilität adaptiver 39 Vgl. BAFU, Erläuterungen zu adaptiven Antennen und deren Beurteilung gemäss der Verordnung über den Schutz