Diese Übergangszertifikate sind mittlerweile nicht mehr gültig, da das reguläre QSS-Audit durch die SGS Société Générale de Surveillance SA – eine unabhängige, externe Prüfstelle – unterdessen stattgefunden hat. Das aktuelle Zertifikat der Beschwerdegegnerin für ihr QS-System ist gültig vom 21. Dezember 2021 bis am 20. Dezember 2024.36 Auf die vom Beschwerdeführer gerügten, abgelaufenen Zertifikate des BAKOM muss deshalb nicht näher eingegangen werden. Überdies ist weder die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Befangenheit des BAKOM nachvollziehbar noch ist ein «offensichtlicher Interessenskonflikt» erkennbar.